Freie

Freie
Frei|e(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 freier Mensch, freie(r) Bürger(in) [→ frei]

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Freie,
 
Freihälse, Frilinge, in den germanischen Volksrechten der Stand derer, die Rechtsfähigkeit (Mannheiligkeit) und politische Rechte besaßen (Gemeinfreie, Altfreie, Volksfreie). Aus ihnen ragten die Edelfreien hervor. Der Geburtsadel war von den Freien sozial, nicht aber rechtlich geschieden. Zwischen Freien und Unfreien war die Schicht der Minder- oder Halbfreien (Barschalken, Liten) angesiedelt, denen zwar Rechtsfähigkeit, nicht aber politische Rechte eigen waren. Durch Freilassung konnten Unfreie in den Stand der Freien oder Minderfreien aufsteigen. Einen sozial homogenen Stand bildeten die Freien nicht. Kapitularien und Volksrechte fassten unter dem Begriff Freie wechselnd verschiedene Gruppen zusammen. Während sich die Edelfreien und der sich herausbildende Ritterstand dem Adel annäherten, geriet vom 8. bis 10. Jahrhundert der größte Teil der Gemeinfreien durch Eintritt in ein Schutzverhältnis gegenüber einem Herrn in eine persönliche Abhängigkeit, die zusammengefasst mit anderen Herrschaftsbeziehungen zur Ausformung der Grundherrschaft führte. Parallel dazu entstanden jedoch ständig neue Gruppen von Freien, einerseits durch besondere Stellung zum Herrscher oder in seinem Dienst, andererseits durch besondere Siedlungsfreiheiten (u. a. Rodungsfreiheit) v. a. in den Gebieten der deutschen Ostsiedlung. Während die mittelalterliche Stadt ihren Bürgern persönliche und politische Freiheit garantierte (»Stadtluft macht frei«), blieb die grundherrlich begründete persönliche Unfreiheit der bäuerlichen Schichten bis ins 19. Jahrhundert erhalten.
 
 
K. Bosl: Frühformen der Gesellschaft im mittelalterl. Europa (1964);
 F. Lütge: Gesch. der dt. Agrarverfassung vom frühen MA. bis zum 19. Jh. (21967).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Bauern: Das Leben der Landbevölkerung im Mittelalter
 

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Freie, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete> [mhd. vrīe]: (im MA.) rechtsfähige, mit politischen Rechten ausgestattete Person.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Freie — bezeichnet die Angehörigen eines Standes, die im Gegensatz, z. B. zu Sklaven oder Leibeigenen, über Freizügigkeit, Rechtsfähigkeit und z. T. politische Teilhabe verfügen. Im Römischen Reich hießen sie līberi, bei den Germanen Frilinge.… …   Deutsch Wikipedia

  • Freie — (Frilinge, Freihälse, auch Kerle, vom althochd. charal, nord. karl), in germanischer Zeit die breite Masse des Volkes; aus ihnen ragen tatsächlich, nicht rechtlich, als vornehmere Klasse die Adligen hervor. Dem Stande der Freien stehen gegenüber… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Freie — (das); nur in 1 im Freien nicht in einem Gebäude, sondern draußen (in der Natur): im Freien übernachten 2 ins Freie nach draußen (in die Natur): Er trat ins Freie, um die Sterne zu beobachten …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Freie — u. Frilinge, die eigentlichen Grund u. Bodenbesitzer im alten Deutschland, s.u. Deutschland S. 3) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Freie — Freie, Freilinge, waren bei den Germanen der Hauptteil der Nation. Die Bevölkerung gliederte sich in F. (Gemeinfreie), Halbfreie (Liten oder Hörige) und Knechte. Letztere waren rechtlos und standen im Eigentum des Herrn; die Halbfreien waren im… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Freie — Freie, Frilinge, s. Deutsche u. Germanen …   Herders Conversations-Lexikon

  • Freie — Freie,das:1.⇨Natur(1)–2.imFreien:a)⇨draußen(1)–b)⇨Natur(4);insF.befördern:⇨hinauswerfen(1);insF.lassen:⇨herauslassen(1) FreieNatur,FeldundWald,Landschaft,diefrischeLuft;ugs.:dasGrüne …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Freie — Freie, der und die; n, n (früher für jemand, der Rechtsfähigkeit und politische Rechte besitzt) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Freie Software — (englisch free software) ist Software, die für jeden Zweck verwendet, studiert, bearbeitet und in ursprünglicher oder veränderter Form weiterverbreitet werden darf. Das schließt auch die kommerzielle Nutzung ein. Freie Software Lizenzen… …   Deutsch Wikipedia

  • Freie Universität Berlin — Motto Veritas, Iustitia, Libertas (Wahrheit, Gerechtigkeit, Freiheit) Gründung 1948 …   Deutsch Wikipedia

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